Regeln zum Sportunterricht


Für die reibungs- und gefahrlose Durchführung des Sportunterrichts bitten wir um die Beachtung folgender grundsätzlicher Verhaltensregeln:

 

1.

Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für Sportarbeitsgemeinschaften, für die sich Schüler einmal entschieden haben, solange die Arbeitsgemeinschaft andauert.

 

2.

Von der Teilnahme befreite Schüler sollten in der Regel beim Unterricht anwesend sein. Sie können ggf. leichte Hilfsdienste leisten und außerdem aus der Beobachtung der anderen Schüler lernen.

 

3.

Die Sportlehrkräfte müssen von Ihnen schriftlich informiert werden, wenn Ihr Kind unter einer Krankheit leidet, auf die bei der Durchführung bestimmter Übungen Rücksicht genommen werden muss.

 

4.

Das Tragen von Sportbekleidung ist vorgeschrieben.

Dabei ist zu beachten:

  • Aus hygienischen Gründen ist nach der Sportstunde das Sportzeug auszuziehen.
  • Mit Straßenschuhen oder Turnschuhen, mit denen draußen gelaufen wurde, darf die Sporthalle nicht betreten werden.
  • Turnschuhe mit dunklen oder abfärbenden Sohlen sind in der Sporthalle nicht erlaubt. (Gymnastikschuhe sind für den Sportunterricht nur bedingt geeignet, da sie keinen ausreichenden Halt und Schutz für die Sprunggelenke bieten.)
  • Für Brillenträger wird empfohlen, eine Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern zu tragen.
  • Uhren und Schmuckgegenstände sind abzulegen. Es wird dringend empfohlen, an dem Tag, an dem Ihr Kind Sportunterricht hat, Schmuck zu Hause zu lassen. Das gilt im Besonderen für schwer zu entfernenden Ohrschmuck.

5.

An unserer Schule ist es vorgeschrieben, dass sämtliche Sportbekleidungsstücke mit dem Namen des Kindes versehen werden (Wäschestift o. ä.). Das gilt auch für den Turnbeutel.

 

6.

Für den Verlust von Wertsachen wie Uhren, Schmuck und Geld kann die Schule keine Haftung übernehmen.

 

7.

Wegen hoher Unfallgefahr ist während des Unterrichts jede Aufnahme von Nahrung, insbesondere von Kaugummi und Süßigkeiten nicht zulässig.